Beweissicherungen

Sollten in der unmittelbaren Nähe einer Immobile Bauarbeiten stattfinden, ist eine Beweissicherung des Zustandes der Nachbarbebauung der Baustelle (möglichst vor Beginn der Bauarbeiten) und evtl. der Verkehrsflächen nahezu unumgänglich. Dies ist ein wichtiges Instrument, um schon im Vorfeld für Streitigkeiten über Schäden am Gebäude, die während der Baumaße aufgetreten sind, gewappnet zu sein. 

 

Zur Feststellung der Bausubstanz und eventuell vorliegender Schäden der Gebäude und Freiflächen vor Beginn der Bauarbeiten erfolgt zunächst eine Ortsbegehung, in deren Rahmen durch hochauflösende Fotos eventuell vorhandene Schäden aufgenommen werden, um eine eindeutige Abgrenzung für Folgeschäden aus der Baumaßnahme zu ermöglichen. Diese Fotos werden in einem Gutachten dokumentiert und die Schäden bei Bedarf analysiert.

 

SIB bietet Ihnen die Möglichkeit, eine qualifizierte gutachterliche Beweissicherung durchzuführen. Wir folgen bei einer Beweissicherung den Empfehlungen der DIN-Vorschrift 4123.

 

Bei einer Beweissicherung werden aufgenommen:

  • alle zum Gebäude gehörenden bauliche Anlagen auf den Grundstücken
  • das Grundstück umgebende Zäune und Zufahrten
  • Außenanlagen
  • das Gebäudeinnere
  • Verkehrsflächen.

Folgenden Details werden bei der Beweissicherung besondere Beachtung geschenkt: 

  • Analyse von Deckenrissen / Wandrissen
    (hier wird darauf geachtet, ob diese die Tragfähigkeit beeinflussen können und sich evtl. weiter öffnen könnten)
  • Setzen von Rissmarken
    (um Risse, die auffällig erscheinen, unter Beobachtung zu halten, hinsichtlich ihrer Ausdehnung)
  • Führen eines Rissprotokolls
    (Aufnahme von Wandrisse / Deckenrissen über 0,2mm Rissbreite, für den Abgleich mit einem späteter Status) 

SIB bietet die folgenden weiterführenden Untersuchungen von Gebäuden im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens an:

  • (zerstörungsfreie) Messungen von Nässe-Erscheinungen
  • Messungen von Schiefstellungen mittels Lot oder Theodolit 
  • Messungen mittels Rotationslaser 

Sollten im Zuge einer benachbarten Baumaßnahme tatsächlich Schäden an Ihrer Immobilie auftreten, kann SIB

  • diese Schäden begleitend begutachten und dokumentieren
  • Vorschläge zur Einleitung von Sofortmaßnahmen machen
  • Ihnen die Abwicklung dieser Schäden mit dem Schadensverursacher abnehmen
  • Reparatur- und Sanierungsmöglichkeiten aufzeigen und monitär beziffern
  • Reparaturen / Sanierungen für Sie abwickeln.